COVID-19 Hygienekonzept
Stand: 16.05.2021
An erster Stelle steht die Gesundheit der Ausstellungsbesucher*innen, der beteiligten Projektmitglieder und der Künstler*innen.Zu diesem Zweck haben wir ein an das Bieberhaus angepasstes Hygienekonzept erarbeitet, das alle vorbeugenden Maßnahmen unter Berücksichtigung des aktuellen Erlasses des Senats berücksichtigt und bei Änderungen sofort anpasst, die sie hier nachlesen können.
Dies geschah unter Konsultierung der Behörde für Kultur und Medien sowie Vertreter*innen Hamburger Kulturinstitutionen und angelehnt an die abgestimmten Leitlinien der Direktior*innen-Konferenz zur Wiederaufnahme des Führung- und Veranstaltungsbetriebs in den staatlich getragenen Hamburger Museumseinrichtungen und Ausstellungshäusern ab 01.07.2020 in der Fassung vom 07.05.2020 und wird stetig an die neuesten Verordnungen des Hamburger Senats angepasst.
Teil davon sind unter anderem ein erweitertes Hygienekonzept bei Eröffnungen mit kontrolliertem Einlass und Besucherzahlenkontrolle, Hinweisschildern zum Verhalten bei Ausstellungsbetrieb und ausreichend Desinfektionsmöglichkeiten.
Nutzung während des Ausstellungsbetriebs
* Während des Ausstellungsbetriebs an Werktagen zwischen 11 - 17 Uhr gelten die üblichen Verhaltensregeln im Bieberhaus* Das Tragen von Mund-und-Nasenschutz ist verpflichtend* Abstand von 1,5m zwischen Personen fremder Haushalte* Anzahl Besucher*innen: max. 25 (Stand: 16.05.2021)
OPEN DAY's
Grundprinzip ist es bei Sonderöffnungszeiten den Besuch der Ausstellung sicher und unter Einhaltung der geltenden Covid-19 Regeln zu ermöglichen und eine reibungslose Zirkulation zu gewährleisten.
Einlass Ausstellung
* Während des Open Days werden alle Besucher*innen mit Ihren Kontaktdaten erfasst, dazu sind wir verpflichtet. Diese Daten werden – sofern keine Einwilligung für weitere Nutzung im Rahmen des Projekts gegeben wird – nach vier Wochen gelöscht.
* Bitte beachten Sie jederzeit die geltenden Corona-Bestimmungen des Senats und planen Sie Ihren Besuch entsprechend. Zu Personen fremder Haushalte ist ein Mindestabstand von mindestens 1,5 Metern einzuhalten.
* Ein tagesaktueller negativer Corona-Schnelltest ist vorzuweisen, bzw. der Nachweis einer vollständigen Impfung, die länger als 14 Tage zurückliegt, bzw. der Nachweis einer überstandenen Covid-19 Infektion innerhalb der letzten 6 Monate. (Stand: 16.05.2021)
Regeln Außenbereich
* Es ist möglich, sich im Außenbereich vor dem Haus sowie dem angrenzenden Hachmannplatz gemäß der aktuellen Corona Regeln des Senats aufzuhalten, es herrscht dort eine allgemeine Maskenpflicht (Stand: 16.05.2021)
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